Geschäftsführerhaftung und Schutz für Organmitglieder
- Überwachungspflicht der Betriebsabläufe
- Allgemeine Sorgfaltspflicht
- Auswahlverschulden
- Weitere Pflichten, denen man sich oft nicht bewusst ist
Neben den oben beschriebenen zivilrechtlichen Situationen tragen die Geschäftsführer und Vorstände auch eine strafrechtliche Verantwortung. Denn nach deutschem Recht kann gegen juristische Personen (z.B. GmbH) nicht strafrechtlich ermittelt werden. Daher richten sich Ermittlungen im Verdachtsfall gegen die Geschäfstführer.

Compliance und Pflichtverletzung – Haftung der Organe
Entscheider
...können oft nur schwer überschauen, welche finanziellen Konsequenzen ihre Entscheidungen nach sich ziehen. Eine einzige strategische Fehleinschätzung kann zu immensen Schadenersatzansprüchen führen. In diesem Fall haften die Verantwortlichen mit ihrem gesamten Privatvermögen. Es reicht z.B. schon den Fehler eines Mitarbeiters nicht sofort zu erkennen. So verlässt der Verantwortliche häufig unbewusst die Grenzen seines unternehmerischen Ermessensspielraumes.
D&O-Versicherung
...die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Organmitglieder wie GmbH-Geschäftsführer, AG-, Stiftungs- und Vereinsvorstände, Aufsichtsräte und Beiräte sowie leitende Angestellte und Prokuristen vor den finanziellen Folgen der persönlichen Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) und gegenüber Ansprüchen Dritter (Außenhaftung). Bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme sind die gerichtliche und die außergerichtliche Abwehr sowie die Zahlung von Schadenersatzansprüchen versichert.
