Die Rürup-Rente
- Optimaler Zuschnitt auf die neue
Steuerlage - hohe Förderung
- "Hartz-IV"-fest
- Seit 2005 sind Vorsorge- aufwendungen für das Alter und Alterseinkünfte steuerlich neu geregelt. Dadurch ergeben sich weitere finanzielle Lücken in der eigenen Altersversorgung, aber auch neue Chancen, steuerliche Vorteile zu nutzen.
- Steuervorteile durch hohen
Sonderausgabenabzug
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Nach den neuen Steuergesetzen wird der Sonderausgabenabzug für die manchmal „Rürup-Renten„ genannten Rentenversicherungen stark erhöht. Im Jahr 2008 können bis zu 66 Prozent von 20.000 EUR (40.000 EUR bei Verheirateten), also 13.200 (26.400) EUR abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr um zwei Punkte, bis im Jahr 2025 100 Prozent erreicht sind.
Dafür werden die Renten nachgelagert besteuert:
Im Jahr 2005 zunächst 50% der Rente, bis 2040 steigt der Satz auf 100%.