Sozialversicherungsrecht- liche Beurteilung von Beschäftigungsverhält-nissen
Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, ohne einen Leistungs- anspruch zu erwerben?
Das kann unter bestimmten Voraussetzungen passieren!
Vor allem Gesellschafter und Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter, Ehegatten und Lebenspartner sowie sonstige mitarbeitende Familienangehörige sind hiervon betroffen.